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Abmeldung aus Deutschland: Warum Sie trotzdem steuerpflichtig bleiben können

Abmeldung aus Deutschland: Warum Sie trotzdem steuerpflichtig bleiben können

Viele Menschen glauben: Wer sich in Deutschland abmeldet, ist steuerlich „raus“. Genau das ist einer der gefährlichsten Irrtümer beim Wegzug aus Deutschland. Denn die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist wichtig, aber sie ist steuerlich nicht allein entscheidend.

Das deutsche Steuerrecht fragt nicht nur, ob jemand melderechtlich abgemeldet ist. Entscheidend ist vielmehr, ob weiterhin ein steuerlicher Wohnsitz, ein gewöhnlicher Aufenthalt, inländische Einkünfte oder besondere Wegzugsrisiken bestehen.

Die Abmeldung ist nur der erste Schritt

Wer Deutschland verlässt, meldet sich häufig beim Einwohnermeldeamt ab. Diese Abmeldung kann ein wichtiges Indiz sein. Sie beendet aber nicht automatisch die deutsche Einkommensteuerpflicht. Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Entscheidend ist also nicht nur die Meldung, sondern es sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich.

Problem Nummer 1:

Der steuerliche Wohnsitz

Der steuerliche Wohnsitz richtet sich nach § 8 AO. Danach hat jemand dort einen Wohnsitz, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

Ein Wohnsitz bedeutet, dass jemand eine Wohnung innen haben muss, d.h. darüber verfügen können muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man Schlüsselgewalt über die Wohnung hat rechtlich gesehen erfolgt die vom Verfügungsmacht in der Regel durch ein Mietverhältnis oder ein Eigentumsverhältnisse.

In der Praxis ist deshalb besonders gefährlich:

  • eine weiterhin verfügbare Wohnung in Deutschland,
  • ein behaltenes Zimmer im Elternhaus,
  • eine dauerhaft nutzbare Ferienwohnung,
  • eine nicht vollständig aufgegebene Hauptwohnung,
  • oder eine Wohnung, die zwar selten genutzt wird, aber jederzeit zur Verfügung steht.

Es kommt nicht zwingend darauf an, wie oft die Wohnung tatsächlich genutzt wird. Entscheidend ist, ob objektiv die Möglichkeit besteht, sie beizubehalten und zu benutzen.

Wer sich also abmeldet, aber faktisch weiterhin eine nutzbare Wohnung in Deutschland behält, kann steuerlich weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Problem Nummer 2:

Der gewöhnliche Aufenthalt

Neben dem Wohnsitz gibt es den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO. Danach hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilt. Ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Deutschland gilt stets und von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt.

Das ist besonders relevant für Personen, die Deutschland zwar formal verlassen, aber regelmäßig längere Zeit zurückkehren.

Beispiele:

  • mehrere Monate Aufenthalt in Deutschland pro Jahr,
  • längere Aufenthalte zur Familie,
  • regelmäßige Arbeit aus Deutschland,
  • medizinische Behandlungen mit längerem Aufenthalt,
  • oder längere Aufenthalte in einer weiterhin verfügbaren Wohnung.

Die oft genannte „183-Tage-Regel“ ist daher kein Freifahrtschein. Sie ist in vielen Fällen missverstanden. Steuerlich kommt es auf die konkrete Struktur des Aufenthalts, den Lebensmittelpunkt, die Wohnsituation und die jeweilige nationale sowie abkommensrechtliche Einordnung an.

Problem Nummer 3:

Deutsche Einkünfte nach dem Wegzug

Selbst wenn weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland verbleiben, kann Deutschland weiterhin bestimmte Einkünfte besteuern. Dann geht es um die beschränkte Steuerpflicht.

§ 49 EStG enthält einen Katalog inländischer Einkünfte. Dazu können zum Beispiel Einkünfte aus inländischen Betriebsstätten, bestimmte gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung deutscher Immobilien oder bestimmte Kapitalgesellschaftsbeteiligungen gehören.

Typische Fälle nach dem Wegzug sind:

  • vermietete Immobilien in Deutschland,
  • Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften,
  • Geschäftsführertätigkeiten mit Bezug zu Deutschland,
  • Betriebsstätten oder feste Einrichtungen in Deutschland,
  • deutsche Renten,
    oder fortbestehende unternehmerische Aktivitäten mit Inlandsbezug.

Die Aussage „Ich bin abgemeldet, also zahle ich keine Steuern mehr in Deutschland“ ist deshalb in vielen Fällen falsch.

Problem Nummer 4:

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Ein weiteres Risiko ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG. Diese kann bei Wegzug in ein niedrig besteuerndes Gebiet relevant werden, wenn weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen. § 2 AStG sieht unter anderem eine Anwendungsschwelle von mehr als 16.500 EUR beschränkt steuerpflichtigen Einkünften vor.

Diese Vorschrift wird in der Praxis häufig unterschätzt. Sie kann dazu führen, dass Deutschland nach dem Wegzug mehr Einkünfte erfasst als bei einer normalen beschränkten Steuerpflicht.

Besonders sorgfältig geprüft werden sollten daher Fälle mit:

  • deutschen Immobilien,
  • deutschen Beteiligungen,
  • wesentlichen Vermögenswerten in Deutschland,
  • fortbestehenden wirtschaftlichen Interessen,
  • Wegzug in Staaten mit niedriger Besteuerung,
  • oder fehlender klarer steuerlicher Ansässigkeit im Ausland.

Problem Nummer 5:

Wegzugsbesteuerung bei Unternehmensbeteiligungen

Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften kann zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG relevant werden. Diese Vorschrift betrifft insbesondere Fälle, in denen durch den Wegzug das deutsche Besteuerungsrecht an stillen Reserven in Anteilen beeinträchtigt wird.

Das betrifft vor allem Unternehmer, GmbH-Gesellschafter, Holdingstrukturen und Personen, die in den letzten Jahren Unternehmensanteile aufgebaut haben.

Wichtig ist: Die Steuer kann entstehen, obwohl kein tatsächlicher Verkauf stattfindet. Es kann also eine Steuer auf einen fiktiven Veräußerungsgewinn ausgelöst werden. Genau deshalb sollte die Wegzugsbesteuerung vor dem Wegzug geprüft werden, nicht danach.

Typische Fehlannahmen beim Wegzug

In der Beratung tauchen immer wieder dieselben Irrtümer auf:

Irrtum 1: „Ich bin abgemeldet, also bin ich steuerlich raus.“
Falsch. Entscheidend sind Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, inländische Einkünfte und Sondervorschriften.

Irrtum 2: „Ich darf einfach weniger als 183 Tage in Deutschland sein.“
Zu einfach. Die Aufenthaltsdauer ist wichtig, aber nicht allein entscheidend.

Irrtum 3: „Meine deutsche Immobilie ist steuerlich kein Problem.“
Oft falsch. Immobilien in Deutschland bleiben regelmäßig ein starker steuerlicher Anknüpfungspunkt.

Irrtum 4: „Eine Auslandsgesellschaft löst das Problem.“
Nicht zwingend. Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Hinzurechnungsbesteuerung und tatsächliche Substanz müssen geprüft werden.

Irrtum 5: „Das Finanzamt merkt das nicht.“
Gefährlich. Gerade bei Wegzug, Vermögen, Immobilien, Beteiligungen und Auslandskonten nehmen Meldepflichten, internationale Informationsaustausche und Nachfragen der Finanzverwaltung zu.

Was vor dem Wegzug geprüft werden sollte

Vor einem Wegzug aus Deutschland sollte mindestens geprüft werden:

  • Gibt es noch eine nutzbare Wohnung in Deutschland?
  • Wie viele Tage werde ich künftig tatsächlich in Deutschland verbringen?
  • Gibt es deutsche Immobilien?
  • Gibt es Beteiligungen an Kapitalgesellschaften?
  • Gibt es eine GmbH, Holding, UG, LLC oder Auslandsgesellschaft?
  • Wo befindet sich künftig die Geschäftsleitung?
  • Gibt es deutsche Kunden, Server, Mitarbeiter oder Betriebsstätten?
  • Bestehen deutsche Renten-, Versicherungs- oder Kapitalerträge?
  • In welchem Staat werde ich tatsächlich steuerlich ansässig?
  • Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen?
  • Droht erweiterte beschränkte Steuerpflicht?
  • Droht Wegzugsbesteuerung?
  • Welche Nachweise sollten vor dem Wegzug dokumentiert werden?

Fazit

Die Abmeldung aus Deutschland ist steuerlich nicht bedeutungslos. Sie ist aber nur ein Baustein.

Wer Deutschland steuerlich sauber verlassen möchte, muss mehr prüfen als nur die Melderegisterfrage. Entscheidend sind die tatsächlichen Lebensumstände, die Wohnsituation, Aufenthaltszeiten, Vermögen, Unternehmensstrukturen, Immobilien, Beteiligungen und die steuerliche Ansässigkeit im neuen Staat.

FreedomTax Hinweis

FreedomTax bietet eine erste strukturierte Orientierung zu typischen steuerlichen Risiken beim Wegzug aus Deutschland. Der Wegzugs-Check ersetzt keine individuelle Steuerberatung, hilft aber dabei, zentrale Risikofelder frühzeitig zu erkennen.

Für eine verbindliche steuerliche Beurteilung des Einzelfalls ist eine individuelle Beratung durch eine Steuerkanzlei erforderlich.

Gerade bei Unternehmern, Immobilienbesitzern, GmbH-Gesellschaftern, Online-Unternehmern, Krypto-Investoren und Personen mit größerem Vermögen sollte der Wegzug frühzeitig geplant werden.