183-Tage-Regel beim Auswandern: Warum sie nicht entscheidet

183-Tage-Regel beim Auswandern: Warum sie nicht entscheidet

„Ich bin einfach weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland, dann bin ich steuerlich raus.“ Diesen Satz hören wir rund um den Wegzug immer wieder. Er klingt logisch – und ist einer der häufigsten Irrtümer beim Auswandern rund um die 183-Tage-Regel.

Denn die 183-Tage-Regel, die viele im Kopf haben, stammt aus den Doppelbesteuerungsabkommen und betrifft vor allem Arbeitslohn. Ob du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibst, entscheidet sie nicht. Das deutsche Steuerrecht fragt etwas ganz anderes: Hast du hier noch einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt?

Woher die 183-Tage-Regel eigentlich kommt

Die Zahl 183 stammt aus Art. 15 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA), an dem sich die meisten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) orientieren. Die Vorschrift regelt, welcher Staat den Arbeitslohn besteuern darf, wenn jemand vorübergehend in einem anderen Staat arbeitet.

Vereinfacht gesagt: Der Ansässigkeitsstaat behält das Besteuerungsrecht nur, wenn der Arbeitnehmer nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat ist und der Lohn weder von einem dort ansässigen Arbeitgeber noch von einer dortigen Betriebsstätte getragen wird. Alle drei Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Ob die 183 Tage auf das Kalenderjahr, das Steuerjahr oder einen Zwölf-Monats-Zeitraum bezogen werden, hängt vom jeweiligen DBA ab. Details erläutert das BMF-Schreiben vom 12.12.2023.

Wichtig ist: Die Regel setzt voraus, dass bereits feststeht, wo du ansässig bist. Sie verteilt Besteuerungsrechte zwischen zwei Staaten. Ob Deutschland dich überhaupt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, beantwortet sie nicht.


Problem Nummer 1:

Der Wohnsitz zählt keine Tage

Nach § 1 Abs. 1 EStG ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Den Wohnsitz definiert § 8 AO: Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

Von Tagen steht dort nichts. Der Bundesfinanzhof hat das ausdrücklich bestätigt: Ein Wohnsitz setzt nicht voraus, dass du dich an einer Mindestzahl von Tagen in der Wohnung aufhältst. Auch unregelmäßige Aufenthalte können ihn aufrechterhalten (BFH, Urteil vom 24.07.2018, I R 58/16). Wird eine Wohnung vor und nach einem Auslandsaufenthalt genutzt und zwischendurch unverändert und nutzungsbereit gehalten, spricht das nach der Lebenserfahrung für einen beibehaltenen Wohnsitz (BFH, Urteil vom 19.03.1997, I R 69/96, BStBl II 1997, 447).

Nehmen wir an, Lena zieht für einen neuen Job nach Lissabon. Ihre Mietwohnung in Köln kündigt sie nicht – „falls es nicht klappt“. Möbel und Schlüssel bleiben, sie meldet sich ab und ist im Jahr nur an rund 40 Tagen in Köln. Lena fühlt sich sicher, weil sie weit unter 183 Tagen bleibt. Nach § 8 AO spricht aber viel dafür, dass sie ihren deutschen Wohnsitz nie aufgegeben hat.

Typische Wohnsitz-Fallen sind:

  • die nicht gekündigte Mietwohnung „nur für den Übergang“,
  • die eigene Wohnung, die möbliert leer steht,
  • eine Zweit- oder Ferienwohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht,
  • ein Zimmer, über das du weiterhin frei verfügen kannst.

Übrigens: Der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen muss dafür nicht in Deutschland liegen. Ein inländischer Wohnsitz reicht (BFH, I R 58/16; AEAO zu § 8).

Problem Nummer 2:

Der gewöhnliche Aufenthalt: sechs Monate am Stück, nicht 183 Tage

Ohne Wohnsitz kann der gewöhnliche Aufenthalt nach § 9 AO greifen. Als gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland gilt stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Ausgenommen sind Aufenthalte ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken, die nicht länger als ein Jahr dauern.

Es geht also um einen zusammenhängenden Zeitraum, nicht um eine Tagessumme im Kalenderjahr. Und die sechs Monate sind keine Untergrenze: Auch ein kürzerer Aufenthalt kann genügen, wenn die Umstände zeigen, dass du nicht nur vorübergehend bleibst.

Nehmen wir an, Jonas hat seine Wohnung aufgegeben, arbeitet aber von Oktober bis Mai am Stück aus dem Haus seiner Partnerin in Hamburg. Das sind mehr als sechs Monate – egal, wie sich die Tage auf zwei Kalenderjahre verteilen.


Problem Nummer 3:

Zwei Wohnsitze, zwei Staaten: der Tie-Breaker

Nach dem Umzug hast du oft in beiden Ländern einen Wohnsitz und bist in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig. Gibt es ein DBA, klärt die Tie-Breaker-Regel nach Art. 4 Abs. 2 OECD-MA, wo du abkommensrechtlich ansässig bist – Schritt für Schritt:

  • Ständige Wohnstätte: Hast du nur in einem Staat eine, ist dieser maßgeblich.
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen: Hast du in beiden eine, zählt, wo deine persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen enger sind.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt, dann Staatsangehörigkeit,
  • und zuletzt eine Verständigung der beiden Staaten.

Für Lena heißt das: Wegen der Kölner Wohnung hat sie womöglich in beiden Staaten eine ständige Wohnstätte. Dann entscheidet ihr Lebensmittelpunkt – Familie, Freundeskreis, Job, Vermögen.

Und Achtung: Selbst wenn das DBA Lena Portugal zuordnet, bleibt sie nach deutschem Recht unbeschränkt steuerpflichtig, solange der Wohnsitz besteht. Der BFH trennt beide Fragen ausdrücklich (I R 58/16). Erklärungspflichten in Deutschland und Themen wie der Progressionsvorbehalt können bleiben; die Details hängen vom jeweiligen DBA ab.

Problem Nummer 4:

Weg heißt nicht automatisch raus: § 6 und § 2 AStG

Auch wenn du Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt sauber aufgibst, ist das Thema nicht automatisch erledigt.

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG kann greifen, wenn du Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 EStG hältst und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst. Dann kann der Wegzug wie ein Verkauf behandelt werden, ohne dass du tatsächlich verkaufst. Erfasst ist auch der Fall, dass Deutschlands Besteuerungsrecht an den Anteilen ausgeschlossen oder beschränkt wird.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG kann Deutschen drohen, die in ein niedrig besteuerndes Gebiet ziehen und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. Sie kann bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Ende des Wegzugsjahres gelten.


Typische Fehlannahmen zur 183-Tage-Regel beim Auswandern

Irrtum 1: „Unter 183 Tagen in Deutschland bin ich nicht mehr steuerpflichtig.“ Falsch. Entscheidend sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt nach §§ 8, 9 AO.

Irrtum 2: „Meine Wohnung behalte ich ja nur für Besuche.“ Riskant. Eine jederzeit nutzbare Wohnung kann den Wohnsitz aufrechterhalten, egal wie selten du dort bist.

Irrtum 3: „Ich bin abgemeldet, also zählt die Wohnung nicht mehr.“ Zu einfach. Die Abmeldung ist ein Indiz, maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse. Mehr dazu in unserem Beitrag Abmeldung aus Deutschland: Warum Sie trotzdem steuerpflichtig bleiben können.

Irrtum 4: „Das DBA regelt das schon.“ Nicht ganz. Das DBA verteilt Besteuerungsrechte, beendet aber nicht automatisch die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.


3 Fragen, die du dir vor dem Auswandern stellen solltest

  • Behalte ich in Deutschland eine Wohnung oder ein Zimmer, über das ich jederzeit verfügen kann?
  • Wo liegt nach dem Umzug der Mittelpunkt meiner Lebensinteressen – Familie, Arbeit, soziales Umfeld, Vermögen?
  • Habe ich Beteiligungen oder wirtschaftliche Interessen in Deutschland, bei denen § 6 oder § 2 AStG relevant werden könnten?

Fazit

Beim Auswandern ist die 183-Tage-Regel kein Ausstiegsschalter aus der deutschen Steuerpflicht. Sie verteilt Besteuerungsrechte für Arbeitslohn zwischen zwei Staaten.

Wer Deutschland steuerlich verlassen möchte, sollte zuerst die Wohnungsfrage klären, dann die Ansässigkeit im neuen Staat und schließlich die Sondervorschriften des Außensteuergesetzes. Entscheidend sind die tatsächlichen Lebensumstände, nicht der Kalender.

FreedomTax Hinweis

Der kostenlose FreedomTax Wegzugs-Check gibt dir eine erste strukturierte Orientierung, welche steuerlichen Themen bei deinem geplanten Wegzug relevant sein können – von der Wohnung in Deutschland bis zu Beteiligungen. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung, hilft aber dabei, zentrale Risikofelder frühzeitig zu erkennen.

Jetzt den kostenlosen Wegzugs-Check starten

Für eine verbindliche Beurteilung deines Einzelfalls ist eine individuelle steuerliche Beratung erforderlich.


Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Stand: 31.10.2026.